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Deine Altersvorsorge im Falle einer Scheidung Was musst du beachten?

Es ist immer noch so, dass Frauen besonders durch Altersarmut bedroht sind. Es gibt den Gender Pay Gap, Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer, sind oft in Teilzeit beschäftigt, leisten unentgeltliche Familienarbeit und haben geringere berufliche Aufstiegschancen. Daher müssen Frauen in besonderem Maße auf eine gute finanzielle Absicherung im Alter achten. Eine Scheidung hat Auswirkungen auf die Altersversorgung von Frauen.

Denn während einer Ehe erwerben Frauen und ihr Partner/ ihre Partnerin Versorgungsrechte, zum Beispiel Rentenansprüche. Diese Rentenansprüche sind – laut Gesetz - eine gemeinschaftliche Lebensleistung und gehören beiden Partnern/Partnerinnen zu gleichen Teilen. Wenn Frauen sich scheiden lassen, dann werden alle Ansprüche auf Versorgung und Rente beider Partnerinnen und Partner ausgeglichen. Ziel ist, dass beide mit gleich vielen Versorgungsanrechten die Ehe/Partnerschaft beenden.

Erwirbt beispielsweise der Mann Rentenansprüche in Höhe von 2700 Euro und die Frau Rentenansprüche in Höhe von 800 Euro während der Ehe, dann ist die Summe beider Rentenansprüche 3500 Euro. Und diese Rentenansprüche müssen bei einer Scheidung gerecht geteilt werden. Das passiert mit Hilfe des Versorgungsausgleichs. In diesem Beispiel würden die gemeinschaftlichen Rentenansprüche von 3500 Euro 50:50 geteilt werden und beide Partner/Partnerinnen bekämen jeweils Rentenansprüche in Höhe von 1750 Euro.


Im folgenden Interview erklärt Rechtsanwalt Niklas Clamann aus Münster, wie genau der sogenannte „Versorgungsausgleich“ bei einer Scheidung funktioniert und wie sich eine Scheidung auf die Altersvorsorge von Frauen auswirkt.


Was ist der Versorgungsausgleich?

Clamann: Der Versorgungsausgleich ist der im Rahmen einer Ehescheidung durchzuführende Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Eine Rentenanwartschaft bezeichnet das Recht, mit Eintritt in das Rentenalter eine Altersversorgung zu beziehen und wird durch die Einzahlungen auf das Rentenkonto begründet.

Der Grundgedanke des Versorgungsausgleiches ist, dass der erwirtschaftete Versorgungsanspruch das Ergebnis einer partnerschaftlichen Lebensleistung ist. In vielen Ehen ist es auch heute noch so, dass Frauen beruflich zurückstecken, um sich im privaten um Haushalt und Kindererziehung zu kümmern. Während dieser Zeit sorgen sie entweder gar nicht oder nur in geringem Umfang selbst für die eigene Altersversorgung.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 1977 den Versorgungsausgleich eingeführt, wonach bei einer Scheidung die erwirtschafteten Rentenanwartschaften jeweils hälftig zu teilen sind. Hierdurch erhält der rentenrechtlich schlechter gestellte Partner/bzw. die Partnerin einen eigenen Anspruch auf Rente und damit eine eigenständige soziale Sicherung im Alter, die nicht von der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Ex-Partners abhängig gemacht wird.


Und wie funktioniert der Versorgungsausgleich?

Clamann: Der Versorgungsausgleich findet im Rahmen der Ehescheidung statt. Das bedeutet, dass die Parteien des Scheidungsverfahrens dem Gericht gegenüber Auskunft über sämtliche erworbenen Rentenanwartschaften erteilen müssen, also beispielsweise auch Auskunft über private Rentenversicherungen oder Zusatzversorgungen. Dies erfolgt, in dem sie dem Gericht den sogenannten Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen und einreichen.

Sodann wird das Gericht alle Versorgungsträger (wie z.B. die gesetzliche Rentenversicherung) auffordern, Auskünfte über die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften zu erteilen. Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde und endet am letzten Tag des Monats, bevor der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wurde.

Der Versorgungsausgleich funktioniert so, dass jeder Ehepartner die Hälfte seiner erwirtschafteten Versorgungsanwartschaften an den anderen abgibt.


Was wird alles vom Versorgungsausgleich umfasst?

Clamann: Vom Versorgungsausgleich werden grundsätzlich alle Anrechte erfasst, die während der Ehe durch Arbeit oder investiertes Vermögen erwirtschaftet wurden und eine Altersvorsorge oder Arbeitsunfähigkeitsabsicherung in Form einer Rentenleistung zum Ziel haben.

Das bedeutet, dass insbesondere gesetzliche, private oder betriebliche Rentenversicherungen umfasst sind, aber auch Ansprüche aus der Beamten- oder Soldatenversorgung. Ebenso unterfallen beispielsweise tariflich vereinbarte Zusatzversorgungen dem Versorgungsausgleich.

Auch private Kapitallebensversicherungen werden vom Versorgungsausgleich umfasst, sofern sie auf eine Rentenzahlung gerichtet ist. Handelt es sich hingegen um eine Kapitallebensversicherung, die auf eine Einmalzahlung gerichtet ist, unterliegt diese nicht dem Versorgungsausgleich.

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass Sie im Rahmen des Versorgungsausgleiches sowohl dem Gericht als auch Ihrem Ehepartner gegenüber gesetzlich zur vollständigen Auskunft über die erworbenen Anwartschaften verpflichtet sind, sodass Sie nicht ohne Weiteres Angaben verweigern dürfen. Bei einer fehlenden Mitwirkung kann das Gericht sogar Ordnungsmaßnahmen gegen Sie ergreifen.


Wann erfolgt die Übertragung der Rentenanwartschaften?

Clamann: Gerade für Mandanten, die sich schon in Altersrente befinden ist es wichtig zu wissen, ab wann die Änderung der Rentenbezüge durchgeführt wird. Diese wird sofort nach der Entscheidung über den Versorgungsausgleich im Scheidungsbeschluss durchgeführt. Ab dem Moment sind die Rentenanwartschaften übertragen.


Muss ich den Versorgungsausgleich durchführen lassen?

Clamann: Viele Frauen fragen, ob sie den Versorgungsausgleich zwingend durchführen müssen, denn dieser ist mit Kosten verbunden und führt zu einer Verlängerung des Scheidungsverfahrens insgesamt. Die Antwort ist ja, der Versorgungsausgleich wird bei einem Scheidungsverfahren automatisch durchgeführt. Einzige Ausnahme: wenn die Ehe weniger als drei Jahre Bestand hatte.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich durch eine notarielle Urkunde in Form eines Ehevertrages oder auch noch währen des Scheidungsverfahrens durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung vollständig auszuschließen oder zu modifizieren.

Grundsätzlich möglich ist der vollständige Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Aber hier behält sich das Gericht vor, zu prüfen, ob eine der Parteien über die Maße beeinträchtigt ist.


Was würden Sie Frauen raten, die sich in einem Scheidungsverfahren befinden?

Clamann: Ein guter Weg ist es, den Versorgungsausgleich zu modifizieren und den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Mit Hilfe einer notariellen Vereinbarung kann die Altersvorsorge im Falle einer Scheidung alternativ gestaltet werden. Eine solche Vereinbarung bietet die Chance eine noch gerechtere und zur eigenen Lebenssituation noch besser passende Lösung zu finden, die von den Ehepartnern gemeinsam erarbeitet wird.


Mein Fazit (Geldmarie)

Der Versorgungsausgleich ist erst mal eine gute Sache für die eigenständige Altersvorsorge von Frauen nach einer Scheidung. Denn er hilft Frauen, die sich jahrelang um Kinder und Haushalt gekümmert haben, und dadurch nicht so viele eigene Rentenansprüche während der Ehe erworben haben, von den Rentenansprüchen ihres Partners/ihrer Partnerin zu „profitieren“, sofern dieser berufstätig war und mehr Rentenansprüche erworben hat, als sie selbst.

Nach der Scheidung müssen Frauen dann jedoch verstärkt auf den Aufbau eigenständiger Rentenansprüche achten und auch privat fürs Alter vorsorgen. Dafür ist eine eigene Berufstätigkeit nützlich. Die private Altersvorsorge kann sehr gut mit Hilfe von nachhaltigen Geldanlagen geschehen.


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